Betreuung junger Menschen zwischen 15 und 25 Jahren
im ALG II- Bezug
mit einem besonders hohen Bedarf an Psychosozialer Beratung
im Sinne des §16a SGB II.
Problemstellungen können u.a. sein:
Die Beauftragung von re-start erfolgt in der Regel durch die Integrationsfachkräfte und Fallmanager des JobCenters.
Selbstmeldung oder Auftrag über die Maßnahmeträger ist möglich;
Die Begleitung durch re-start erfolgt im Wesentlichen im Rahmen aufsuchender Sozialarbeit.
Ansprechpartnerin: